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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Mettingen über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes

Das Ratsmitglied Frau Denise Bentrup hat zum 1. Februar 2026 ihr Mandat für den Rat der Gemeinde Mettingen niedergelegt.

Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 30.06.1998 (GV .NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der Bekanntmachung der derzeit gültigen Fassung, wir hiermit festgestellt, dass nach der Reserveliste der CDU

Frau Andrea Flake, Rollbreede 15, 49497 Mettingen

als Ersatzbewerberin ab dem 17.02.2026 die Nachfolge im Rat der Gemeinde Mettingen antritt.

Gem. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Entscheidung
  • jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leistung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung nach § 40 KWahlG NRW über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Mettingen, Rathaus, Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Zimmer 103, zu erklären.

Mettingen, 17.02.2026

Der Wahlleiter

 
gez.  
(J. Böhmann)