Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 30.06.1998 (GV .NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der Bekanntmachung der derzeit gültigen Fassung, wir hiermit festgestellt, dass nach der Reserveliste der CDU
Frau Andrea Flake, Rollbreede 15, 49497 Mettingen
als Ersatzbewerberin ab dem 17.02.2026 die Nachfolge im Rat der Gemeinde Mettingen antritt.
Gem. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Entscheidung
- jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes
- die für das Wahlgebiet zuständige Leistung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Mettingen, Rathaus, Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Zimmer 103, zu erklären.
Mettingen, 17.02.2026
Der Wahlleiter
gez.
(J. Böhmann)