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Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
sowie der Vertretung der Gemeinde Mettingen in der Gemeinde Mettingen am 14.09.2025

Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 75 b Abs. 8, 30, 31 Abs.
4 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am
14.07.2025 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
sowie der Vertretung der Gemeinde Mettingen in der Gemeinde Mettingen zugelassen hat: