Die Freistellungsregelung des § 63 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gilt nur für Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen (Garagen, Carports etc.).
Voraussetzung für die Freistellung von der Baugenehmigung ist, dass das Bauvorhaben in einem Bereich der Gemeinde verwirklicht werden soll, für den ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht und sich das Vorhaben in allen Punkten an die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hält, die Erschließung gesichert und die Gemeinde Mettingen nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Voraussetzungen
Unterlagen
Notwendige Unterlagen: (2-fach)
Lageplan
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 Abs. 2 BauPrüfVO)
Bauzeichnungen
rechn. Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
Erhebungsbogen für die Baustatistik
Entwässerungsantrag
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
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