Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbstständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung eröffnet haben oder einen bereits bestehenden Betrieb fortführen, sind Sie gleichzeitig zur Anmeldung des Gewerbes verpflichtet.
Anzeigepflichtig sind:
Einzelgewerbetreibende
bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Keine Gewerbe sind:
Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Von der Gewerbeanmeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:
Finanzamt
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Bundesagentur für Arbeit
Registergericht
Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer teilen Sie uns bitte formlos mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. gültige Aufenthaltsgenehmigung
ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
ggfs. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
ggfs. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
26,00 € (natürliche Person und jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften)
33,00 € (juristische Person)
13,00 € (jeder weitere gesetzliche Vertreter der juristischen Person)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |