Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Form der Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder die Eltern über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
Herr Büscher
| Tel | 05452 52 - 51 |
| Fax | 05452 52 -951 |
Frau Langemeyer-Otte
| Tel | 05452 52 - 54 |
| Fax | 05452 52 - 954 |
Herr Michel
| Tel | 05452 52 - 52 |
| Fax | 05452 52 - 952 |
Frau Schröer
| Tel | 05452 52 - 50 |
| Fax | 05452 52 - 950 |
Herr Suray
| Tel | 05452 52 - 53 |
| Fax | 05452 52 - 953 |
