Kampfmittelfunde im Gebiet der Gemeinde Mettingen sollten umgehend dem Ordnungsamt gemeldet werden.
Jede Art von Fundmunition, insbesondere Kampfmittel aus den Weltkriegen, sind immer als besonders gefährlich anzusehen.
Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig ist hier die örtliche Ordnungsbehörde.
Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf.
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