Gemäß dem § 35 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) leiten und koordinieren die Kreise die Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Zur besseren Abstimmung der Gefahrenabwehrmaßnahmen können kreisangehörige Kommunen Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bilden.
Die Gemeinde Mettingen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (kurz SAE) eingerichtet.
Der SAE der Gemeinde Mettingen stellt eine besondere Organisationsform dar, der ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum gebildet wird. Dies können z.B. sein
Stromausfall / Blackout
Starkregen/Hochwasser/Überschwemmungen
Pandemische Lagen (z.B. Corona…)
Sturm / Orkan mit entsprechenden Warnstufen
Brandschutz (z.B. Waldbrand, Flächenbrand, Großbrand…)
Personenschäden (z.B. Amoklauf, Massenunfall…)
Sonstiges (z.B. Bombenentschärfung)
Der Stab wird zu entsprechenden Ereignissen einberufen und ist der Bürgermeisterin in der beratenden Tätigkeit zur Leitung des Gesamteinsatzgeschehens auf der politisch-administrativen Ebene unterstellt.
Alle Mitglieder werden grundsätzlich als ständige Mitglieder schriftlich über die Einrichtung informiert. Eine ereignisabhängige Einberufung erfolgt dann entsprechend festgelegter Kommunikationswege.
Sinn und Zweck des SAE ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eine verhältnismäßig und ausgewogene und unter Beachtung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. Damit soll die örtliche Bewältigung eines größeren Ereignisses sichergestellt werden und die unvermeidbare anfängliche „Chaos-Phase“ so kurz wie möglich gehalten werden.
Der SAE tauscht dazu regelmäßig Lagebilder und Informationen, die zur Vorbereitung und Umsetzung von notwendigen operativ-taktischen Entscheidungen benötigt werden, mit der örtlichen Einsatzleitung (hier: Bürgermeisterin) aus. Er erledigt alle mit dem Ereignis zusammenhängenden administrativ-organisatorischen Aufgaben. Dies gilt auch für die Umsetzung von Entscheidungen nach Aufforderung der übergeordneten Ebenen. Hierbei ist ein enger Austausch mit dem Kreis Steinfurt und den Nachbarkommunen zwingend notwendig.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Informationen zu den Themen Warnung, Notruf, Gefahrenabwehrplan und mehr gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/
Ebenso gibt es dort Informationen zum Sirenenalarm: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Ressourcen/Amt%20f%C3%BCr%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/Feuerschutz,%20Gefahrenabwehr/Flyer%20Sirenen%20im%20Kreis%20Steinfurt.pdf
Informationen zur Selbsthilfe im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dort stehen zahlreiche Broschüren und Merkblätter zur Verfügung: Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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