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Lebenspartnerschaftsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Auf Wunsch kann aus dem Lebenspartnerschaftsregister des Mettinger Standesamtes eine Lebenspartnerschaftsurkunde (auch Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass die Lebenspartnerschaft in Mettingen begründet wurde oder eine Nachbeurkundung (bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland) vorgenommen wurde.

Sofern Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder lassen Sie sich die Urkunde zusenden.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00€)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Herr Scheffler
Tel   05452 52 - 382
Fax 05452 52 - 9382