Auf Wunsch kann aus dem Lebenspartnerschaftsregister des Mettinger Standesamtes eine Lebenspartnerschaftsurkunde (auch Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass die Lebenspartnerschaft in Mettingen begründet wurde oder eine Nachbeurkundung (bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland) vorgenommen wurde.
Sofern Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder lassen Sie sich die Urkunde zusenden.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00€)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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