Die Meldebehörde erteilt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.
Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der Gemeinde Mettingen abholen. Bei einer Online-Bestellung unter Formulare-Onlinedienste wird Ihnen die Meldebescheinigung postalisch zugeschickt.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
Familienname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Geburtsdatum und
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz die Daten aus der einfachen Meldebescheinigung und zusätzlich wählbar, beispielsweise:
Frühere Namen,
Geburtsort, ggf. Geburtsstaat,
Geschlecht,
Staatsangehörigkeiten,
Frühere Anschriften,
Einzugsdatum, Auszugsdatum,
Familienstand.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
9,00 €
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Tel | 05452 52 - 32 |
Fax | 05452 52 - 932 |