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Meldebescheinigung

Die Meldebehörde erteilt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.

Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der Gemeinde Mettingen abholen. Bei einer Online-Bestellung unter Formulare-Onlinedienste wird Ihnen die Meldebescheinigung postalisch zugeschickt.

 

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

Familienname,

Vornamen,

Doktorgrad,

Geburtsdatum und

derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

 

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz die Daten aus der einfachen Meldebescheinigung und zusätzlich wählbar, beispielsweise:

Frühere Namen,

Geburtsort, ggf. Geburtsstaat,

Geschlecht,

Staatsangehörigkeiten,

Frühere Anschriften,

Einzugsdatum, Auszugsdatum,

Familienstand.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

9,00 €

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932