Richtlinien und Informationen zur Ehrenamtskarte in der Gemeinde Mettingen:
- Die Ehrenamtskarte ist eine in ganz Nordrhein-Westfalen gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte als ein Zeichen des Dankes und der Würdigung für besonderes bürgerschaftliches Engagement.
- Wer kann die Ehrenamtskarte konkret bekommen?
- Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig ist.
- Ehrenamtliche dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
- Der Antrag muss mit zwei Unterschriften des Vorstandes aus dem Verein oder der Institution/Initiative bestätigt werden.
- Die Karten haben ein landesweit einheitliches Layout ergänzt durch das Logo der Gemeinde Mettingen sowie den Namen des Inhabers und der Dauer der Gültigkeit.
- Es ist unerheblich, ob der Ehrenamtliche in Mettingen wohnt oder in Mettingen ehrenamtlich tätig ist.
- Die Antragstellung kann durch die ehrenamtlich tätige Person selber oder auf Vorschlag der entsprechenden Organisation mit vorheriger Einwilligung der ehrenamtlich tätigen Person erfolgen.
- Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Die Einhaltung der Kriterien wird ebenfalls durch zwei Unterschriften glaubhaft versichert.
- Nach der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren, kann die Karte neu beantragt werden. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfordert die Rückgabe der Karte.
http://www.engagiert-in-nrw.de/informationsvideo-zur-ehrenamtskarten-app
