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Namenserklärung im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes

Vertriebene und Spätaussiedler können im Sinne des Art. 116 Grundgesetz einmalig eine Namenserklärung (z. B. beim Standesamt des Wohnortes) abgegeben. Diese Erklärung kann nicht widerrufen werden. Sie ist gebührenfrei.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Geburtsurkund

Registrierschein

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935