Vertriebene und Spätaussiedler können im Sinne des Art. 116 Grundgesetz einmalig eine Namenserklärung (z. B. beim Standesamt des Wohnortes) abgegeben. Diese Erklärung kann nicht widerrufen werden. Sie ist gebührenfrei.
Voraussetzungen
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Geburtsurkund
Registrierschein
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Berling
Tel | 05452 52 - 31 |
Fax | 05452 52 - 931 |
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Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |
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