Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Gemeinde Mettingen erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr (gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mettingen).
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