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Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis / Verlustanzeige

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Im November 2010 wurde der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Seither ist der deutsche Personalausweis für das Ausweisen in der digitalen Welt (online Ausweis-Funktion) geeignet.

Welche Staaten einen Personalausweis unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie gern bei uns. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte auch bei der jeweiligen Botschaft oder bei Ihrem Reiseveranstalter.

Personalausweis

Antragstellung:

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dass Sie in Mettingen gemeldet sind.

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, da Sie den Antrag im Bürgerbüro eigenhändig unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Dagegen kann der Personalausweis aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Ab dem 02. August 2021 sind die Fingerabdrücke für den Personalausweis ab 6 Jahren Pflicht.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-Jährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, ist das schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde.

Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen.

Bearbeitungszeit:

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 2 - 3 Wochen. Sollten Sie dringend einen Personalausweis benötigen, besteht die Möglichkeit einen Vorläufigen Personalausweis auszustellen.

Gültigkeit:

6 Jahre (unter 24 Jahren)

10 Jahre (ab 24 Jahren)

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist max. drei Monate gültig.

Online-Ausweisfunktion

Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in einem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.

Voraussetzungen

Unterlagen

bisheriger Reisepass / Personalausweis

Geburtsurkunde / Kinderreisepass bei Minderjährigen

Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten bei unter 16-Jährigen

biometrisches Lichtbild

Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Weitere Informationen (Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder) finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

37,00 € (ab 24 Jahren)

22,80 € (unter 24 Jahren)

10,00  € (vorläufiger Personalausweis)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932