Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen, sind in dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geregelt.
Ansprechpartner in diesem Bereich ist vorrangig der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Steinfurt.
Sofern durch das krankheitsbedingte Verhalten eines Betroffenen (psychische Erkrankung) eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht ("Fremdgefährdung"), kann eine Unterbringung in ein Fachkrankenhaus auch gegen den Willen des Erkrankten auf Antrag der Ordnungsbehörde durch das Amtsgericht angeordnet werden.
Bei Gefahr im Verzug kann eine Unterbringung auch durch die örtliche Ordnungsbehörde vorgenommen werden. In beiden Fällen bedarf es hierfür eines ärztlichen Zeugnisses.
In derartigen Krisensituationen sollte eine direkte Kontaktaufnahme entweder zum hiesigen Ordnungsamt, zur Kreispolizeibehörde Steinfurt, Polizeiwache Ibbenbüren, Telefon 05451 / 591-0, oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgen.
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