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Reisegewerbekarte

Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das bewegliche Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/Flohmärkten.

Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt,

  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zum Reisegewerbe zählen auch die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen beispielsweise einer GmbH erteilt werden.

Die Erlaubnis können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragenden juristische Personen ihren Firmensitz in Mettingen haben.

Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch im Reisegewerbe zu beachten.

Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.

Voraussetzungen

Unterlagen

Führungszeugnis, Belegart: O (zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnsitzes; 13,00 €)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnsitzes; 13,00 €)

Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes)

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

210,00 €

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933