Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Welche Staaten einen Reisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie gern bei uns. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte auch bei der jeweiligen Botschaft oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
Reisepass (ePass)
Antragstellung:
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dass Sie in Mettingen gemeldet sind.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, da Sie den Antrag im Bürgerbüro eigenhändig unterschreiben müssen. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Seit dem 01.11.2007 werden auch die Fingerabdrücke für den Reisepass erfasst.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde.
Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen.
Gültigkeit:
6 Jahre (unter 24 Jahren)
10 Jahre (über 24 Jahren)
Expresspass
Wenn es ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird.
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird lediglich ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist.
48-Seiten-Pass
Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen.
Voraussetzungen
Unterlagen
bisheriger Reisepass / Personalausweis
Geburtsurkunde / Kinderausweis / Kinderreisepass bei Minderjährigen
Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
biometrisches Lichtbild
Einverständniserklärung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen (Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder) finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
37,50 € (unter 24 Jahre)
70,00 € (über 24 Jahre)
32,00 € (Zusatzgebühr, Expresspass)
26,00 € (Vorläufiger Reisepass)
22,00 € (Zusatzgebühr, 48-Seitenpass)
Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 6 Wochen.
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Tel | 05452 52 - 35 |
Fax | 05452 52 - 935 |
Tel | 05452 52 - 32 |
Fax | 05452 52 - 932 |