Suche öffnen Barrierefreiheit Einstellungen Kontaktformular
Einstellungen für die Barrierefreiheit

Schriftgröße
A A A
Kontrastmodus
Eingeschaltet Ausgeschaltet
Bilder
Anzeigen Verbergen

Reisepass (ePass) / Expresspass / Vorläufiger Reisepass / 48-Seiten-Pass / Verlustanzeige

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).

Welche Staaten einen Reisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie gern bei uns. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte auch bei der jeweiligen Botschaft oder bei Ihrem Reiseveranstalter.

Reisepass (ePass)

Antragstellung:

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dass Sie in Mettingen gemeldet sind.

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, da Sie den Antrag im Bürgerbüro eigenhändig unterschreiben müssen. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Seit dem 01.11.2007 werden auch die Fingerabdrücke für den Reisepass erfasst.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde.

Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen.

Gültigkeit:

6 Jahre (unter 24 Jahren)

10 Jahre (über 24 Jahren)

Expresspass

Wenn es ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird lediglich ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist.

48-Seiten-Pass

Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen.

Voraussetzungen

Unterlagen

bisheriger Reisepass / Personalausweis

Geburtsurkunde / Kinderausweis / Kinderreisepass bei Minderjährigen

Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

biometrisches Lichtbild

Einverständniserklärung

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen (Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder) finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

  • 37,50 € (unter 24 Jahre)

  • 70,00 €  (über 24 Jahre)

  • 32,00 € (Zusatzgebühr, Expresspass)

  • 26,00 € (Vorläufiger Reisepass)

  • 22,00 € (Zusatzgebühr, 48-Seitenpass)

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 6 Wochen.

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932