Verstirbt eine Person in Mettingen, wird der Sterbefall vom Standesamt Mettingen beurkundet.
Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Zudem ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Oft kümmert sich ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten: Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang. Sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt, ist die persönliche Vorsprache nicht notwendig.
Voraussetzungen
Unterlagen
Sterbeanzeige
ärztliche Todesbescheinigung
Nachweis des letzten Wohnsitzes
Personenstandsurkunden
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente sind ebenfalls kostenfrei. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
10,00 € (Sterbeurkunde, jede weitere Urkunde: 5,00 €)
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Frist
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