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Straßenreinigung

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen. Das Straßenreinigungsgesetz NRW ermächtigt die Gemeinden aber, die Reinigung der Gehwege und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Reinigung der Fahrbahnen auf die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu übertragen.

Die Gemeinde Mettingen betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Landstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht auf den Grundstückseigentümer durch Satzung übertragen wurde.

Von der gesetzlichen Möglichkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger hat die Gemeinde Mettingen Gebrauch gemacht.

Hinweis: Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Typ Datei Dateigröße
30-04 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Mettingen 128 KB Download

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933