Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1)
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit                      Â
22Â v. H. des Einspielergebnisses
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit                                                       Â
35,00 Euro
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1)
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit                      Â
22Â v. H. des Einspielergebnisses
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit                                                       Â
25,00 Euro
3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 )
Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben.                                                                                                       Â
200,00 Euro
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