Suche öffnen Barrierefreiheit Einstellungen Kontaktformular
Einstellungen für die Barrierefreiheit

Schriftgröße
A A A
Kontrastmodus
Eingeschaltet Ausgeschaltet
Bilder
Anzeigen Verbergen

Vergnügungssteuer

Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1)

Apparaten mit Gewinnmöglichkeit                       

  • 22 v. H. des Einspielergebnisses

Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit                                                         

  • 35,00 Euro

2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1)

Apparaten mit Gewinnmöglichkeit                        

  • 22 v. H. des Einspielergebnisses

Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit                                                         

  • 25,00 Euro

3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 )

Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben.                                                                                                        

  • 200,00 Euro

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Stegemann
Tel   05452 52 - 23
Fax 05452 52 - 923