Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist nach § 45 der Straßenverkehrsordnung eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Diese ist vor Beginn der Maßnahme rechtzeitig (in der Regel 14 Tage vorher) einzuholen. Die Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist bzw. ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet oder geregelt wird und ob bzw. wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.
Der Antrag ist beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zu stellen.
Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:
Tel.: (0 25 51) 69 13 75
Fax: (0 25 51) 69 13 01
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de
Voraussetzungen
Unterlagen
Antrag auf Straßensperrung
Lageplan
Verkehrszeichenplan
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
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Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) von Kreis Steinfurt erhoben.
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