Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe.
Wohngeld gibt es
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von bestimmten Faktoren ab:
alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben
der Höhe des Einkommens,
der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich in der Wohngeldstelle der Gemeinde Mettingen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr  finden Sie weitere wichtige Informationen zum Wohngeld.
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Formulare
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Ansprechpartner
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