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Wohngeld

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe.

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims

  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von bestimmten Faktoren ab:

  • alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben

  • der Höhe des Einkommens,

  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich in der Wohngeldstelle der Gemeinde Mettingen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr  finden Sie weitere wichtige Informationen zum Wohngeld.

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Bültel
Tel   05452 52 - 57
Fax 05452 52 - 957
Frau Langemeyer-Otte
Tel   05452 52 - 54
Fax 05452 52 - 954
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950
Herr Suray
Tel   05452 52 - 53
Fax 05452 52 - 953