Die Gemeinde erhebt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Mettingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für erstmalig hergestellte Straßen von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Typ | Datei | Dateigröße | |
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Satzung über die Erschließungsbeiträge | 110 KB | Download |
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