Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1)
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
22 v. H. des Einspielergebnisses
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
35,00 Euro
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1)
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
22 v. H. des Einspielergebnisses
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
25,00 Euro
3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 )
Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben.
200,00 Euro
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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