Gegen die Weitergabe persönlicher Daten durch die Gemeinde Mettingen können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie in Mettingen Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich abgegeben werden.
Dies betrifft die folgende Datenweitergabe:
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Übermittlung Ihrer Daten nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene widersprechen.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, in denen Sie gemeldet sind, einzulegen.
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft von Familienangehörigen, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören
Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienangehöriger eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft nach § 42 Absatz 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz widersprechen.
Der Widerspruch wird bei der Meldebehörde der Familienangehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern.
alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung eingelegt.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
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