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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem LGG NRW, bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben. Sie ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Mettingen und ist an allen Personalentscheidungen beteiligt. Sie erfüllt zudem die Aufgaben nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

§ 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Stegemann
Tel   05452 52 - 23
Fax 05452 52 - 923