Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem LGG NRW, bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben. Sie ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Mettingen und ist an allen Personalentscheidungen beteiligt. Sie erfüllt zudem die Aufgaben nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
§ 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Diekmann
| Tel | 05452 52 - 33 |
| Fax | 05452 52 - 933 |
Frau Stegemann
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| Fax | 05452 52 - 923 |
