Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die Steuer-ID wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer zukünftig ersetzen.
Es handelt sich um eine persönliche, 11-stellige Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt und vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt wird. Auch Neugeborene bekommen bereits eine Steuer-ID.
Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Sie enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Oft finden Sie Ihre Steuer-ID auch auf dem Einkommenssteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sollten Sie Ihre Steuer-ID jedoch verlegt, verloren oder vergessen haben, sprechen Sie uns gerne an. In der Regel ist es möglich, dass wir Ihnen die Nummer erneut zusenden. Sie können die Auskunft über Ihre Steuer-ID auch persönlich im Bürgerbüro abholen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bzst.de oder www.finanzverwaltung.nrw.de.
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