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Bestattungskosten

Eine Verwandte oder ein Verwandter von Ihnen ist gestorben und Sie können die Kosten für die Bestattung nicht selbst zahlen?

Auch das Erbe oder Sterbegeld reichen dafür nicht aus? Das Sozialamt des Kreises Steinfurt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bestattungskosten übernehmen.

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

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Kosten

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Frist

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Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Büscher
Tel   05452 52 - 51
Fax 05452 52 -951
Frau Langemeyer-Otte
Tel   05452 52 - 54
Fax 05452 52 - 954
Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950
Herr Suray
Tel   05452 52 - 53
Fax 05452 52 - 953