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Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen in Mettingen

Die Gemeinde Mettingen stellt in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen bereit. Ziel der Förderung ist die Unterstützung privater Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erhaltung und Sicherung denkmalwerter Bausubstanz im Gemeindegebiet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur:
  • Instandsetzung
  • Erhaltung
  • Freilegung
  • Sicherung denkmalwerter Gebäude und Bauteile

Nicht förderfähig sind haustechnische Modernisierungsmaßnahmen.


Förderumfang

Für das Jahr 2026 steht ein Gesamtfördervolumen von 7.500 Euro zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:
  • Gesamtfördervolumen: 7.500 Euro
  • Maximale Anzahl geförderter Projekte: 2
  • Mindestfördersumme (Bagatellgrenze): 3.750 Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs.

Voraussetzungen für eine Förderung

Voraussetzung für die Bewilligung ist das Vorliegen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die geplante Maßnahme.
Einzureichen ist ein formloser Antrag mit:
  • einer Beschreibung der geplanten Maßnahme,
  • einem Zeitplan für die Durchführung sowie
  • einer Kostenschätzung.

Fristen

Anträge können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden.
Die geförderten Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Antragstellung und Kontakt

Anträge sind ausschließlich digital an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
sieker@mettingen.de

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sieker gerne zur Verfügung:
Telefon: 05452 52-60
E-Mail: sieker@mettingen.de

Die Gemeinde Mettingen freut sich über Ihr Engagement für den Erhalt unserer historischen Bausubstanz und unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung denkmalpflegerischer Maßnahmen.
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Förderantrag Download