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Bürgergeld

Für erwerbsfähige Personen, sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II / Bürgergeld. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Im Auftrag des Kreises Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6a SGB II übernimmt die Gemeinde Mettingen als Optionskommune die Leistungsgewährung für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher/-innen in Mettingen.

Die Arbeitsvermittlung wird durch die kreiseigene Anstalt jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen.

Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Büscher
Tel   05452 52 - 51
Fax 05452 52 -951
Frau Langemeyer-Otte
Tel   05452 52 - 54
Fax 05452 52 - 954
Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950
Herr Suray
Tel   05452 52 - 53
Fax 05452 52 - 953