Für erwerbsfähige Personen, sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II / Bürgergeld. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Im Auftrag des Kreises Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6a SGB II übernimmt die Gemeinde Mettingen als Optionskommune die Leistungsgewährung für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher/-innen in Mettingen.
Die Arbeitsvermittlung wird durch die kreiseigene Anstalt jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen.
Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link.
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