Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung ist in der Regel das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung.
Zum 1. Juli 2026 wurde die Fischereiverwaltung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und auf ein digitales System umgestellt. Ziel der Reform ist eine bundesweit einheitliche Verwaltung, eine höhere Fälschungssicherheit sowie eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.
Der Fischereischein wird seitdem als Scheckkarte ohne Lichtbild und Anschrift ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Beantragung kann sowohl online als auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen.
Die Berechtigung zum Angeln setzt zusätzlich die Zahlung der Fischereiabgabe voraus. Diese kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichtet werden und ist unabhängig vom Fischereischein. Der Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe kann digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck mitgeführt werden.
Der Fischereischein kann als Scheckkarte, digital oder als Ausdruck genutzt werden. Da die Scheckkarte kein Lichtbild enthält, ist bei der Ausübung der Fischerei außerdem ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Bei Jugendlichen genügt auch ein Schülerausweis.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines in Mettingen ist der Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde und die bestandene Fischerprüfung.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Fischereiprüfung (bei Ersterteilung
ggfls. bisheriger Fischereischein
ggfls. Vollmacht
Verfahrensablauf
Die Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeit den Fischereischein zu beantragen und/oder die Fischereiabgabe zu zahlen.
- Online Beantragung:
o Die Online Beantragung ist über das NRW-Serviceportal (https://meineverwaltung.nrw/)möglich. Voraussetzung hierfür ist eine digitale Identität (BundID). Nach erfolgreicher Beantragung stehen Ihnen der digitale Fischereischein und der Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe sofort zur Verfügung. Die Scheckkarte erhalten Sie in den folgenden Wochen per Post.
- Vor-Ort-Antrag:
· Die Beantragung kann auch persönlich bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen. Hierfür fallen zusätzlich zu den landeseinheitlichen Gebühren kommunale Verwaltungsgebühren an.
- Besonderheit für Inhaberinnen und Inhaber eines alten Fischereischeins:
· Personen, die die Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt haben, müssen ihren ersten Antrag im neuen digitalen System einmalig persönlich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Dies dient der Überprüfung der Echtheit der bisher ausgestellten Nachweise und der Übernahme der Daten in das neue System.
Weiterführende Informationen
Bei der Ausübung der Fischerei sind folgende Unterlagen mitzuführen:
Fischereischein (digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte)
Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
Amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen genügt auch ein Schülerausweis)
Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Beantragung bei der Gemeinde Mettingen:
- Fischereischein auf Lebenszeit: 30,00 €
- Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr): 2200 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
- Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr): 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
- Ausländerfischereischein (jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe: 32,00 €
Online Beantragung:
- Fischereischein auf Lebenszeit: 18,00 €
- Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr): 14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)
- Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr): 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
- Ausländerfischereischein (jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe: 20,00 €
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
| Tel | 05452 52 - 37 |
| Fax | 05452 52 - 937 |
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