1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Westerkappelner Straße"
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist"
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 14.10.2026 beschlossen, den Entwurf der 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Westerkappelner Straße" mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Unterlagen sind in der Zeit vom
23.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
über das Portal
www.Bauleitplanung.nrw sowie unter
https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) abrufbar.
Zusätzlich zu der vorgenannten Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet für die Betriebserweiterung des ansässigen Unternehmens zu schaffen.
Der Geltungsbereich der 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Westerkappelner Straße" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen beispielsweise per E-Mail (bauamt@mettingen.de) oder online unter
https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Bestätigung
Gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), die zuletzt durch VO vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741) geändert worden ist), wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes der 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Westerkappelner Straße" mit dem Beschluss des Rates vom 14.10.2026 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung
Gem. § 2 Abs. 3 und 4 der BekanntmVO in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Mettingen wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.
Die öffentliche Auslegung der 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Westerkappelner Straße" werden hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, geändert zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025, in Kraft getreten am 1. Januar 2026, kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mettingen, den 15.10.2026
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann