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52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3
des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 den Aufstellungsbe­schluss gemäß § 2 (1) BauGB für den Entwurf
der 52. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.

Ziel ist die Ausweisung von Flächen für die Ver- und Entsorgung als Erweiterungsfläche eines ansässigen Unternehmens.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der vorgenannten Bauleitplanänderung
sind im anliegenden Kartenausschnitt durch eine schwarze durchgängige Linie gekennzeichnet.

Gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung
der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden in der Zeit vom

18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 stattfindet.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren;
gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Art der vorhandenen Informationen Urheber Schutzgut / Thematischer Bezug
Begründung einschließlich Umweltbericht zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Mettingen, Bauamt Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter)

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht
kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift
„Amtliche Bekanntmachungen“ sowie unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss der 52. Änderung des Flächennutzungsplans
wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.


Mettingen, 10.10.2024
Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin
Rählmann