Sitzung läuft ab

Die Sitzung endet in Sekunden.

Suche öffnen Barrierefreiheit Einstellungen Kontaktformular
Einstellungen für die Barrierefreiheit

Schriftgröße
A A A
Kontrastmodus
Eingeschaltet Ausgeschaltet
Bilder
Anzeigen Verbergen

Änderung der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Steinfurt und der Städte und Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen (nachfolgend Sparkassenzweckverband Kreissparkasse Steinfurt genannt)

Der Sparkassenzweckverband Kreissparkasse Steinfurt hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.07.2025 seine Verbandssatzung geändert und dies gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) bei mir angezeigt. Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 11 GkG NRW wird die geänderte Zweckverbandssatzung nachstehend bekanntgemacht. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Münster, den 25.07.2025
 
Inhalt
Bekanntmachung Satzung Sparkassenzweckverband Kreissparkasse Steinfurt Download