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Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2026 / 2027

Gemäß § 35 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV NRW S. 102) werden alle Kin­der schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind.

Sie sind bei den einzelnen kommunalen Grundschulen der Gemeinde Mettingen zu folgen­den Zeiten anzumelden:
  • Ludgeri-Schule (Tel. 2555)
Kolpingstraße 18, 49497 Mettingen
Montag, 03.11.2025, bis Donnerstag, 06.11.2025,
nur nach Terminvereinbarung
entweder
- auf dem Informationsabend am Mittwoch, 08.10.2025
- am "Tag der offenen Tür" am Mittwoch, 29.10.2025,
- oder telefonisch ab dem 28.10.2025
  • Paul-Gerhardt-Schule (Tel. 97199)
Diekbreede 8, 49497 Mettingen
Montag, 03.11.2025, bis Donnerstag, 06.11.2025,
nur nach Terminvereinbarung
entweder
- auf dem Informationsabend am Donnerstag, 09.10.2025
- am "Tag der offenen Tür" am Dienstag, 28.10.2025
- oder telefonisch ab dem 24.10.2025

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können gem. § 35 Abs. 2 des Schulgesetzes auch die Kinder zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, die nach dem 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderli­chen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Schulneulinge zum Anmeldegespräch mit­zu­bringen, damit die Sprachstandsfeststellung nach § 36 Abs. 3 Schulgesetz NRW durch­geführt wer­den kann.

Mettingen, 24.09.2025 

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin 


gez.

Rählmann