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Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2027 / 2028

Gemäß § 35 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV NRW S. 102) werden alle Kin¬der schulpflichtig, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind.

Sie sind bei den einzelnen kommunalen Grundschulen der Gemeinde Mettingen zu folgenden Zeiten anzumelden:

Ludgeri-Schule (Tel. 2555)

Kolpingstraße 18, 49497 Mettingen
Dienstag, 03.11.2026, bis Dienstag, 10.11.2026,
nur nach Terminvereinbarung
entweder
- auf dem Informationsabend am Donnerstag, 01.10.2026
- am "Tag der offenen Tür" am Mittwoch, 14.10.2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
- oder telefonisch ab dem 17.09.2026

Paul-Gerhardt-Schule (Tel. 97199)

Diekbreede 8, 49497 Mettingen
Montag, 02.11.2026, bis Donnerstag, 05.11.2025,
nur nach Terminvereinbarung entweder
- auf dem Informationsabend am Dienstag, 29.09.2026
- am "Tag der offenen Tür" am Freitag, 09.10.2026, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
- oder telefonisch ab dem 17.09.2026

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können gem. § 35 Abs. 2 des Schulgesetzes auch die Kinder zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, die nach dem 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderli-chen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Schulneulinge zum Anmeldegespräch mitzubringen, damit die Sprachstandsfeststellung nach § 36 Abs. 3 Schulgesetz NRW durch-geführt werden kann.

Mettingen, 16.09.2026

Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin

gez.

Rählmann