hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 "Niestadtweg-Erweiterung"
gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Unterlagen sind in der Zeit vom
23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
auf der Homepage der Gemeinde Mettingen unter der Adresse https://www.mettingen.de/gemeinde/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/
sowie über das Portal www.Bauleitplanung.nrw sowie unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) abrufbar.
Zusätzlich zu der vorgenannten Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mettingen,
Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich aus.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift,
per E-Mail oder online unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauflächenausweisung zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 "Niestadtweg-Erweiterung" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:
Bebauungsplan Nr. 61 "Niestadtweg-Erweiterung"
Art der vorhandenen Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Umweltbericht als Bestandteil der | Bauamt Mettingen | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, |
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 61 „Niestadtweg-Erweiterung“ | Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) | |
1 Fachgutachten | Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH, Münster | Geotechnischer Bericht (03.08.2019) |
1 Fachgutachten | LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück, | Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP) (November 2021) |
2 Fachgutachten | Flore B.-O., Osnabrück | Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020) |
2 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022) |
1 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Schätzung der Verkehrslärmbelastung |
1 Fachgutachten | Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH, Ahaus | Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023) |
1 Fachgutachten | Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum | Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023) |
Des Weiteren liegt folgende umweltbezogene Stellungnahme vor:
1 Stellungnahme | LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück | Bauzeitenbeschränkung (02.02.2024) |
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 61 "Niestadtweg-Erweiterung" wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Mettingen, den 10.04.2025
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann