Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbstständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet. Eine Gewerbeabmeldung ist auch online im Serviceportal möglich.
Bei einer Verlegung in einen anderen Ort ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Die
Abmeldung erfolgt dann im Rückmeldeverfahren.
Abmeldepflichtig sind:
Einzelgewerbetreibende
bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Keine Gewerbe sind:
Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:
Finanzamt
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Bundesagentur für Arbeit
Registergericht
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. Gewerbeanmeldung
ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
| Tel | 05452 52 - 30 |
| Fax | 05452 52 - 930 |
| Tel | 05452 52 - 33 |
| Fax | 05452 52 - 933 |
