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Gewerbeabmeldung

Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbstständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet. Eine Gewerbeabmeldung ist auch online im Serviceportal möglich.

Bei einer Verlegung in einen anderen Ort ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Die

Abmeldung erfolgt dann im Rückmeldeverfahren.

Abmeldepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende

  • bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter

  • bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Keine Gewerbe sind:

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),

  • Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die

  • bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt

  • Handwerkskammer

  • Industrie- und Handelskammer

  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Registergericht

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

  • ggfs. Gewerbeanmeldung

  • ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933