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Gewerbeabmeldung

Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbstständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet.

Abmeldepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende

  • bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter

  • bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Keine Gewerbe sind:

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),

  • Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die

  • bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt

  • Handwerkskammer

  • Industrie- und Handelskammer

  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Registergericht

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

  • ggfs. Gewerbeanmeldung

  • ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933