Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbstständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet.
Abmeldepflichtig sind:
Einzelgewerbetreibende
bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Keine Gewerbe sind:
Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:
Finanzamt
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Bundesagentur für Arbeit
Registergericht
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. Gewerbeanmeldung
ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
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