Schwerbehinderte sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch den Kreis Steinfurt, sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz im Kreisgebiet hat. Behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag gleichgestellt werden.
Über die Gleichstellung entscheidet die zuständige Arbeitsagentur. Für die Personen, die ihren Wohnsitz im Kreis Steinfurt haben, ist für die Gleichstellung die Agentur für Arbeit zuständig.
Ausgabe und Weiterleitung von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zur erstmaligen Feststellung bzw. Änderungsfeststellung des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale kann im Sozialamt der Gemeinde Mettingen erfolgen.
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