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Schwerbehindertenausweise

Schwerbehinderte sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch den Kreis Steinfurt, sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz im Kreisgebiet hat. Behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag gleichgestellt werden.

Über die Gleichstellung entscheidet die zuständige Arbeitsagentur. Für die Personen, die ihren Wohnsitz im Kreis Steinfurt haben, ist für die Gleichstellung die Agentur für Arbeit zuständig.

Ausgabe und Weiterleitung von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zur erstmaligen Feststellung bzw. Änderungsfeststellung des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale kann im Sozialamt der Gemeinde Mettingen erfolgen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Büscher
Tel   05452 52 - 51
Fax 05452 52 -951
Frau Langemeyer-Otte
Tel   05452 52 - 54
Fax 05452 52 - 954
Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950
Herr Suray
Tel   05452 52 - 53
Fax 05452 52 - 953