Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Hilfe zum Lebensunterhalt ist zu gewähren, wenn der Lebensunterhalt nicht durch das vorhandene Einkommen oder Vermögen beschafft werden kann.
Die Sozialhilfe besteht aus laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen, wobei auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten bei geringem Einkommen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen haben können.
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