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Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Hilfe zum Lebensunterhalt ist zu gewähren, wenn der Lebensunterhalt nicht durch das vorhandene Einkommen oder Vermögen beschafft werden kann.

Die Sozialhilfe besteht aus laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen, wobei auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten bei geringem Einkommen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen haben können.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Büscher
Tel   05452 52 - 51
Fax 05452 52 -951
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Tel   05452 52 - 54
Fax 05452 52 - 954
Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950
Herr Suray
Tel   05452 52 - 53
Fax 05452 52 - 953