Sofern Sie innerhalb von Mettingen umgezogen sind, ist die Ummeldung Ihrer Wohnung erforderlich.
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.
Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Dieser ist verpflichtet den Einzug auf der Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.
Sofern Sie die Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Umzugsmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde) mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung (wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind)
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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