Suche öffnen Barrierefreiheit Einstellungen Kontaktformular
Einstellungen für die Barrierefreiheit

Schriftgröße
A A A
Kontrastmodus
Eingeschaltet Ausgeschaltet
Bilder
Anzeigen Verbergen

Ummeldung der Wohnung

Sofern Sie innerhalb von Mettingen umgezogen sind, ist die Ummeldung Ihrer Wohnung erforderlich.

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.

Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Dieser ist verpflichtet den Einzug auf der Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.

Sofern Sie die Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Umzugsmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde) mit.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde

Wohnungsgeberbescheinigung (wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932