Die Gemeinde Mettingen weist regelmäßig neue Wohnbaugebiete aus. Aktuell sind die letzten Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 60 „Niestadtweg“ in der Vermarktung.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 61 „Niestadtweg Erweiterung“ der in der Ratssitzung am 10.12.2025 beschlossen wurde, soll das bestehende Baugebiet Niestadtweg zukünftig durch einen 2. Bauabschnitt mit voraussichtlich 23 Ein- und Doppelhausgrundstücken sowie 7 Micro- bzw. Minihausgrundstücken erweitert werden.
Es ist geplant, in der ersten Jahreshälfte 2027 mit der Vermarktung dieser x Wohnbaugrundstücke zu beginnen. Ab dem 02.09.2026 können sich Bauinteressenten über das E-Mail-Postfach Baugebiet-Niestadtweg@Mettingen.de in eine Interessentenliste eintragen lassen. Die dort registrierten Bauinteressenten werden automatisch über den Beginn des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens der Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 61 „Niestadtweg Erweiterung“ informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Wohnbaugrundstücke ausschließlich zur Eigennutzung erfolgt. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Mietwohngrundstücke werden in einem gesonderten Verfahren vergeben. Informationen dazu werden zu gegebener Zeit über die bekannten Informationskanäle der Gemeinde Mettingen veröffentlicht.
Die Wärmeversorgung im Bebauungsplangebiet Nr. 61 „Niestadtweg Erweiterung“ erfolgt im Rahmen der sogenannten „kalten Nahwärme“ exklusiv über die Stadtwerke Tecklenburger Land.
Für dieses Fernwärmenetz besteht eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung.