Sofern Sie ein stehendes Gewerbe, eine unselbständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung innerhalb von Mettingen verlegen oder Sie einen Wechsel des Gewerbegegenstandes vornehmen möchten oder auch eine Ausdehnung auf Waren und Leistungen erfolgen soll, die bislang nicht geschäftsüblich waren, oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, sind Sie zur Ummeldung des Gewerbes verpflichtet.
Ummeldepflichtig sind:
Einzelgewerbetreibende
bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Von der Gewerbeummeldung werden u. a. folgende Stellen informiert:
Finanzamt
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Bundesagentur für Arbeit
Registergericht
Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer teilen Sie uns bitte formlos mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. gültige Aufenthaltsgenehmigung
ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
ggfs. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
ggfs. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
26,00 € (natürliche Person und jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften)
33,00 € (juristische Person)
13,00 € (jeder weitere gesetzliche Vertreter der juristischen Person)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |